Bis zu 2.500 € Zuschuss für Photovoltaikanlagen (abhängig von der Anlagengröße
Bis zu 1.300 € Zuschuss für Batteriespeicher (abhängig von der Speicherkapazität)
Förderquote: bis zu 60 % der förderfähigen Kosten (80 % bei gemeinnützigen Organisationen)
Maximal 10.000 € Förderung pro Gebäude und Kalenderjahr
Die Stadt Köln unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien – mit Zuschüssen für Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Balkonkraftwerke (Steckersolargeräte) für bestehende Wohngebäude. Ab 5. Juni 2025 gelten deutlich verbesserte Förderbedingungen.
Photovoltaik-Anlagen (fest installierte, netzgekoppelte Systeme: Dach-, Fassade, Solardachziegel)
Batteriespeicher, nur in Kombination mit einer PV-Anlage, mit mindestens 10 Jahren Garantie
Die Stadt Köln unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien – mit Zuschüssen für Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Balkonkraftwerke (Steckersolargeräte) für bestehende Wohngebäude.
Photovoltaik-Anlagen (fest installierte, netzgekoppelte Systeme: Dach-, Fassade, Solardachziegel)
Batteriespeicher, nur in Kombination mit einer PV-Anlage, mit mindestens 10 Jahren Garantie
Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden
Wohnungseigentümergemeinschaften
Mieterinnen und Mieter mit Zustimmung der Eigentümer
Energieversorgungs- und Energiedienstleistungsunternehmen (unter Bedingungen)
Gemeinnützige Vereine, die bestehende Gebäude zum Eigenbedarf nutzen
Wichtig: Förderfähig sind nur Gebäude, die mindestens fünf Jahre alt sind.
Der Antrag muss vor Beauftragung einer Fachfirma gestellt werden (Ausnahme: Steckersolargeräte auf eigenes Risiko)
Fachunternehmen müssen Planung, Installation und Inbetriebnahme übernehmen – alle Komponenten müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik eingebaut werden
Für Antragstellung sind Kostenvoranschläge erforderlich (bei Antragseinreichung nicht zwingend hochladen, aber auf Anforderung nachzureichen)
Bei Miet- oder Pachtverträgen müssen Nutzungsrechte über mind. 25 Jahre gesichert sein
Die Auszahlung erfolgt nur, wenn alle Bedingungen erfüllt und Verwendungsnachweise eingereicht wurden.
In Köln gibt es attraktive Zuschüsse für Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Wallboxen. Die Höhe hängt von der Anlagengröße und den jeweiligen Programmbedingungen ab.
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen sowie teilweise auch Mieterinnen und Mieter mit Zustimmung der Eigentümer.
Ja, in Köln muss der Antrag in der Regel vor der Beauftragung bzw. vor Inbetriebnahme gestellt werden. GRAF.SOLAR unterstützt Sie bei der fristgerechten Antragstellung.
Unter bestimmten Voraussetzungen ja – die Förderfähigkeit hängt von der Zustimmung der Denkmalbehörde ab. Wir prüfen individuell, ob Ihr Gebäude in Köln förderfähig ist.
In vielen Fällen ist eine Kombination mit weiteren Förderungen (z. B. KfW oder BAFA) möglich. Wir beraten Sie, welche Programme sich speziell für Ihr Projekt in Köln am besten ergänzen.
Wir übernehmen für Sie die Potenzialanalyse, erstellen ein individuelles Angebot, kümmern uns um die Antragsunterlagen und begleiten die Umsetzung bis zur Abrechnung – auch bei allen Förderprogrammen in Köln.